Dauerkarten Sommersaison 2012
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Dauerkarten
Wintersaison 2011 / 2012
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Sven Köpping (skoepping@beachberlin.de)


Sie wollen regelmäßig zur selben Zeit spielen und nicht jedes Mal neu reservieren? Dann ist eine Dauerkarte genau das Richtige.
Der Gesamtpreis für eine Dauerkarte muss vor
bzw. zum ersten Termin bezahlt werden (bar, EC-Karte oder per Überweisung).
Termine, die z.B. wegen Krankheit nicht wahrgenommen werden, verfallen.
Allerdings ist die Dauerkarte übertragbar, das heißt
Sie können einen oder mehrere Ersatzspieler organisieren.
Die Dauerkartentermine sind verbindlich (Sie können folglich nicht verschoben werden). Für Beachvolleyball Indoor können Feld 2 bis 6, für Beachsoccer Feld 1 oder 7 und für Beachhandball ausschließlich Feld 1 reserviert werden.
Ein Anrecht auf ein spezielles Feld besteht nicht. Wir bemühen uns aber, immer das gleiche Feld zu reservieren.
Die Dauerkarte berechtigt zum Spielen im IBC zur reservierten Zeit. Bei Nichterscheinen oder verspätetem Erscheinen (15 Minuten) ohne vorherige telefonische Benachrichtigung des IBC verfällt dieser Termin ersatzlos und das IBC behält sich vor, die reservierte Spielfläche weiter zu vermieten.
Sommersaison - vom 01.05. bis 31.08.
Im Sommer ist auch bei einem sehr späten Einstieg ist der Erwerb einer
Dauerkarte möglich. Genaue Informationen sind bei Sven Köpping zu erfragen. Er ist per E-Mail unter skoepping@beachberlin.de zu erreichen.
Wenn Sie im Rahmen einer Dauerkarte ein Außenfeld
gebucht haben (die Außenfelder haben die Nummern 8,9 und
10) können Sie spontan (z.B. bei Regen) auf ein Innenfeld
wechseln, sofern ein solches zur Verfügung steht. Der Aufpreis
beträgt 5,00 € pro Stunde.
Wintersaison - 01.09 bis 30.04.
Sollten Sie erst nach Saisonbeginn einsteigen (z.B.
im Dezember), so gilt die Dauerkarte für den Rest der Wintersaison.
Auch bei einem sehr späten Einstieg ist der Erwerb einer
Dauerkarte möglich. Entscheidend ist, dass bis zum Saisonende
gebucht wird.
Es können maximal vier Termine ausgelassen werden (z.B. wegen
Urlaubs).
Achtung: Diese vier Ausfalltermine sind alle vor dem ersten Dauerkartentermin
anzuzeigen. Werden z.B. nur drei Ausfalltermine angegeben, kann
der vierte. Ausfalltermin im Nachhinein nicht mehr genutzt werden.
Veranstaltungsvorbehalt
Grundsätzlich ist es dem IBC gestattet, bei berechtigtem
Interesse, insbesondere zum Zwecke der Durchführung von Sonderveranstaltungen
oder Baumaßnahmen, das Nutzungsrecht des Dauerkartenbuchers
einzuschränken (Lärmbeeinträchtigung) oder aufzuheben
(Absage). Bei Aufhebung des Nutzungsrechtes verpflichtet sich
das IBC zur sofortigen Benachrichtigung des jeweiligen Dauerkartenbuchers,
in der Regel bis spätestens 7 Tage vor dem Spieltermin und
bietet Ihnen einen Ausweichtermin oder finanziellen Ausgleich
an. Entschädigungsansprüche durch Lärmbelästigung
bei Veranstaltungen sind ausgeschlossen.